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Datenverarbeitungsvereinbarung (DPA)

Die Datenverarbeitungsvereinbarung (DPA) regelt, wie ISMS Copilot als Auftragsverarbeiter gemäß Artikel 28 DSGVO personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet. Sie…

Die Datenverarbeitungsvereinbarung (DPA) regelt, wie ISMS Copilot personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag als Auftragsverarbeiter gemäß Artikel 28 DSGVO verarbeitet. Sie gilt automatisch für alle Kunden – keine separate Unterschrift erforderlich.

Wichtige Punkte

  • EU-basierte Speicherung: Die gesamte Datenbankspeicherung erfolgt in Frankfurt, Deutschland – Ihre primären Daten verlassen niemals die EU.
  • Weiterleitung an KI-Anbieter nach Tarif: Bezahlte Nutzer mit deaktiviertem erweiterten Datenschutz nutzen Anthropic Claude (USA, 30-tägige Speicherung). Kostenlose Nutzer werden über OpenRouter an geprüfte Anbieter weitergeleitet. Bei aktiviertem erweiterten Datenschutz wird Mistral AI (EU, keine Speicherung) verwendet.
  • Kein KI-Training: Allen KI-Anbietern ist vertraglich untersagt, Ihre Daten zum Trainieren von Modellen zu verwenden.
  • 30-tägige Vorabinformation: Wir informieren Sie mindestens 30 Tage im Voraus, bevor wir Unterauftragsverarbeiter hinzufügen oder ändern.
  • 48-Stunden-Meldepflicht bei Datenpannen: Falls eine Datenpanne Ihre Daten betrifft, benachrichtigen wir Sie innerhalb von 48 Stunden nach Bestätigung.

Offizielles Dokument

Für die vollständige, rechtlich bindende Datenverarbeitungsvereinbarung inklusive der Liste der Unterauftragsverarbeiter, Standardvertragsklauseln (SCCs) und Prüfungsrechten besuchen Sie unser Trust Center:

Datenverarbeitungsvereinbarung im Trust Center anzeigen →

Dies ist die verbindliche Quelle für alle Pflichten des Auftragsverarbeiters, Unterauftragsverarbeiter-Vereinbarungen und rechtlichen Bedingungen.

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